Rezeptanforderung

Wichtiger Hinweis:
Bitte lassen Sie zu Beginn des Quartals Ihre elektronische Versichertenkarte (eGK) in der Praxis einlesen, damit wir Ihnen im Bedarfsfall ein E-Rezept erstellen können.

Über dieses Formular können Sie uns eine Rezeptanforderung zukommen lassen. Beachten Sie bitte das wir nur ein E-Rezept austellen können wenn Sie die Medikamente regelmäßig von uns verordnet bekommen haben.

Ihr E-Rezept könne Sie frühstens ab dem nächsten Praxisöffungstag ab 12 Uhr in der Apotheke einlösen. Für die Einlösung Ihres E-Rezepts benötigen Sie
Ihre Versichertenkarte.

Rezeptbestellung
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